| Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Buchungsbedingungen
§
1 Allgemeines
Die
nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den
Fotomodellen, jeweiligen Kunden und FACE model management verbindlich
regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen
getroffen werden. FACE model management, die von FACE vertretenen Fotomodelle
und deren Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen und
Forderungen geschützt werden.
§
2 Buchungsgrundlagen
(1)
Die Agentur wird vom Modell bevollmächtigt Erklärungen gegenüber
dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells abzugeben. Als Kunde
gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich
bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
(2)
Die Agentur bekommt für ihre Vermittlungstätigkeit Provision.
Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten
Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis
ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen
das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(3)
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen,
solange das Fotomodell sich von der Agentur vertreten lässt. Direktbuchungen
unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
§
3 Buchungsmodalitäten
(1)
Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt,
wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn
oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur
eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es
gilt die deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang
notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden
der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken
nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
(2)
Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen
des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen
unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
(3)
Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells
möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet
werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen.
Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar,
kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens
eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen
Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Fotomodellhonorars.
§
4 Annullierung
(1)
Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen
Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung
der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist
der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2)
Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen,
wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3
Werktage.
(3)
Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der
Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage.
Es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4)
Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5)
Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich
nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung
anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu
finden.
(6)
Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund,
ist das vereinbarte Fotomodellhonorar zu bezahlen.
§
5 Arbeitszeit
(1)
Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer
Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nichts anders vereinbart, dauert die
Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer
Stunde Mittagspause.
(2)
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten
Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up
und Friseur zählen zur Arbeitszeit.
(3)
Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro
angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit
bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4)
Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel
und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise
(zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§
6 Fotomodellhonorar
Das
Fotomodellhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für
Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt.
(1)
Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode
gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe,
Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet
werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2)
Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit
Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung.
(3)
Halbtags- und Stundenbuchungen. Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen
beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens
60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen
und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
(4)
Zahlungskonditionen. Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar,
Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto
zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum
Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
§
7 Reisekosten
(1)
Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur
vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen
Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise
erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.
(2)
Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen
werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten
werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze
erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden
Fotomodells die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den
steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der
Belege. Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig,
so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend
aufzuteilen.
§
8 Reklamationen, Haftung
(1)
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren
und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum
Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich
von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling
und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen,
die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht
für dieses Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden
mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht
des Kunden auf jegliche Reklamation.
(2)
Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpasstes
Flugzeug etc.) hat das Fotomodell länger zu arbeiten. Ist dies
aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich,
so verliert das Fotomodell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf
der Grundlage des Überstundenhonorars.
(3)
Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende
Versicherung für das Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur
das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt
worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern
und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten
Gesamthonorars.
(4)
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem
Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§
9 Nutzungsrechte
(1)
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten
Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich
dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb Bundesrepublik Deutschland für
den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte
Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen
Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
(2)
Jede weitergehende Nutzung insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen,
Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer
ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine
Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und
nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter
Angabe des Verwendungszwecks möglich.
(3)
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt.
Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts
ist unzulässig.
§10
Sonstiges
(1)
Nutzungsrechte - Agentur
FACE model management darf die vom Model zur Verfügung gestellten
sowie die im Rahmen von Vermittlungen entstandenen Aufnahmen unentgeltlich
zum Zwecke der Eigenwerbung des Modells und der Agentur verwenden darf
(insbesondere für Sedkarten und Homepage des Models).
(2)
Versicherungen und Steuern
Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern
sie seine Tätigkeit als Model betreffen, selbst abzuschließen
und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Sofern keine anders
lautende Bestimmung besteht, arbeitet das Fotomodell als Selbständiger
und versteuert seine Honorare selbst. FACE model management ist nicht
verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Modells.
(3)
Partneragenturen
FACE model management darf das Modell an die Partneragenturen im In-
und Ausland weiter vermitteln. FACE model management agiert dabei als
Mutteragentur des Modells.
(4)
Abwerbung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, die der
Buchung zugrunde liegenden Tätigkeit direkt oder indirekt beteiligt
sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben. Insbesondere
darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der
von FACE vermittelten Fotomodelle und anderen Personen, solange diese
sich von der Agentur vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauf
folgenden Frist von acht Wochen nur in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis
erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung
verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Schadensersatzzahlung.
(5)
Haftung
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen
und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt die FACE
model management nicht. Insbesondere haftet FACE model management nicht
für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden
aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden.
Aus der Vermittlungstätigkeit der Agentur ergibt sich keine Verpflichtung
zur Erfüllung der notwendigen gesetzlichen Vorschriften, besonders
im Bezug auf Arbeits- und Aufenthaltsgesetze die das Modell betreffen.
Die Einhaltungspflicht aller gesetzlichen Vorschriften obliegt dem Auftraggeber.
Ebenso wenig haftet FACE model management, wenn sie aus von ihr nicht
zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen
Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgendeine
Weise gehindert wird. FACE model management haftet für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen der Agentur selbst
betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Agentur selbst übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz
bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten, wie
auch bei Beschädigung oder Verlust des Eigentums dieser Personen.
(6)
Casting
Casting dient dem Aussuchen des passenden Modells für einen geplanten
Job. Von der Agentur bekommt das Modell die genauen Angaben zu dem Castingtermin
-ort und -thema. Selbstverständlich sind neben absoluter Pünktlichkeit
das äußere Erscheinungsbild und das Auftreten sehr wichtig,
ebenso wie die Sedkarte und das Modell-Book. Begleitpersonen sind nicht
erwünscht. Die Agentur ist immer der erste Ansprechpartner des
Modells. Bei etwaigen Fragen oder Unstimmigkeiten ist die Agentur umgehend
zu informieren. Nach Beendigung des Castings werden alle Unterlagen
an den Kunden/Auftraggeber weitergeleitet. Beim Ausfüllen der Castingunterlagen
sind immer die Angaben der Agentur und nicht die privaten Daten des
Modells einzutragen.
(7)
Buchung
Die Agentur verhandelt über Gage, Buyout und Zeitaufwand mit dem
Kunden. Sollte das Modell/Darsteller sich vermitteln lassen, ohne die
gültigen Arbeitspapiere abgegeben zu haben bzw. durch Selbstverschulden
die Beschäftigung nicht antreten oder nicht beenden, haftet allein
das Model/ Darsteller für die entstandenen Kosten des Kunden und
der Agentur. Sollte eine Beschäftigung aus wichtigem Grund nicht
angenommen werden können, so ist dieses der Agentur spätestens
48 Std. vor Beschäftigungsbeginn mitzuteilen. Kurzfristige Absagen
wegen Krankheit, müssen durch ein ärztliches Attest belegt
werden. Die Termine sind pünktlich einzuhalten. Bei Verspätung
behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Honorar zu kürzen,
und etwaige Kosten, die durch das Verschulden des Modells/Darstellers
entstanden sind, dem Modell/Darsteller in Rechnung zu stellen. Das gilt
auch für die entgangene Vermittlungsprovision der Agentur. Das
Modell hat gepflegt und erholt zum Foto/Drehtermin zu erscheinen. Der
Termin ist beendet nach Ansage des Kunden. Angenommene Aufträge
sind, solange zumutbar, zu erfüllen. Das Modell darf am Auftragsort
nicht über Finanzen und Einzelheiten sprechen und sein Verhalten
ist stets dem Job entsprechend. Am Auftragsort werden keine Verzichtserklärungen
etc. unterschrieben. Sollte es während einer Beschäftigung
zu Fragen oder Problemen kommen, ist die Agentur umgehend zu informieren.
Bei allen Problemen ist die Agentur erster und einziger Ansprechpartner.
Nach jeder Beschäftigung, spätestens 24 Std. danach, ist die
Agentur unverzüglich über Dauer, Verlauf, und bei Modeproduktionen
über die Zahl der Einstellungen zu informieren.
(8)
Abrechnung
Die Agentur kann die Rechnung erst nach der Rückmeldung des Modells/Darstellers
stellen. Modeeinstellungen und Überstunden sind genau anzugeben.
Bei Filmproduktionen (TV + Werbespots) ist eine gültige Lohnsteuerkarte
des Beschäftigten unverzüglich bei der Agentur abzugeben.
Bei TV-Produktionen kann eine Rechnung erst nach einem gültigen
Arbeitsvertrag gestellt werden. Arbeitsverträge werden im Vorwege
durch die Agentur geprüft und zur Unterschrift an das Modell/Darsteller
weitergeleitet. Bei kurzfristigen Terminen und Beschäftigungen
behält sich die Agentur das Recht vor, kurzzeitige Arbeitsverträge
im Namen und im Auftrag des Modells/Darstellers zu unterzeichnen. Das
Honorar wird erst nach Zahlungseingang an das Modell/Darsteller weiter
geleitet. Die Bruttohonorarhöhe wird selbstverständlich vor
Beschäftigungsbeginn genannt. Eine durch die Agentur vorfinanzierte
Leistung, die zugunsten des Modells erfolgt, wird von den erzielten
Honoraren abgezogen und mindert den Auszahlungsbetrag. Im Falle einer
wiederholten Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme, einer Verletzung
der Bestimmungen dieser AGB´s oder Ausscheiden des Modells, ist
die Agentur berechtigt, dem Modell die vorfinanzierte Leistung unverzüglich
in Rechnung zu stellen.
Leistungen die nicht unmittelbar mit der Vermittlungstätigkeit
zusammen hängen und Kosten für die Agentur verursachen werden
dem Modell gesondert in Rechnung gestellt. Dazu gehören u.a.: Scannkosten,
Kosten für Abzüge, ggf. Kurierkosten, Layoutkosten für
Werbematerial des Models. Die Preise dazu sind in der Agentur zu ersehen
bzw. können auf Wunsch zugeschickt werden.
(9)
Sonstiges
Jegliche Veränderungen sind der Agentur umgehend mitzuteilen. Das
gilt insbesondere für Wohnsitzwechsel, Telefonnummeränderung
sowie optische Veränderungen. Modelle und Darsteller die durch,
z.B. einen neuen Haarschnitt ihr Äußeres stark verändern,
können nicht mehr mit dem nicht mehr aktuellen Fotomaterial vermittelt
werden. Bei einer entscheidenden Veränderung des Äußeren
ist es notwendig mit der Agentur Rücksprache zu halten. Die geplanten
Ferien und Ausfallzeiten sind der Agentur rechtzeitig mitzuteilen.
(10)
Ausschluss, Kündigung
Die Zusammenarbeit wird beendet, wenn unsere Geschäftsbedingungen
nicht eingehalten werden. Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist die
Beschäftigungsaufnahme bei den Kunden (bzw. Agenturen), wo die
Vermittlung bzw. Anbannung einer Vermittlung bereits stattfand, nach
Einhaltung der Provisionsregelung für Folgeaufträge erlaubt.
Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend
mit dem letzten Tag der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit kann mit
einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden,
erstmals nach Ablauf von einem Jahr. Die persönlichen Daten des
Modells werden dann gelöscht. Eine fristlose Kündigung kann
von beiden Seiten bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte
dieser AGB´s ausgesprochen werden.
§11
Schlussbestimmungen
(1)
Zwischen den Parteien dieser Buchungsbestimmungen, Agentur, Kunde und
Fotomodell, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für
alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten
ist der Sitz der Agentur.
(2)
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der
Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger
Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle
während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen
anzuhalten.
(3)
Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen
Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung
von Vertragslücken.
(4)
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist
der Sitz der Agentur.
Hamburg,
im Januar 1997 /Juni 2003
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